Non-Immigrant Visa Thailand
Das Nichteinwanderungsvisum
Es ist nicht so unbürokratisch zu bekommen wie z.B. das Touristenvisum, mit dem man ja auch schon bis zu 9 Monaten (zwei Ausreisen vorausgesetzt) in Thailand Urlaub machen kann. Gedacht ist das Non-Immigrant Visum z.B. für Geschäftsleute, Studenten, Praktikanten, Rentner und Ausländer, die mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet sind.
Folgende Unterlagen müssen für alle Non-Immigrant Visa eingereicht werden:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag (die genaue Adresse von mindestens einer Unterkunft muss angegeben werden)
- Reisepass (mindestens 6 Monate gültig ab dem Tag der Einreise; bei Mehrfacheinreisen mindestens 18 Monate)
- Kopie vom Reisepass (Seite mit Foto und amtlichen Angaben)
- ein Passbild neueren Datums
- Reisenachweis: Kopie der Flugbestätigung
- Visagebühr in Bar
Non-Immigrant-O Visa
Das Visum für Rentner, Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind, ehemalige thailändische Staatsbürger und Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten.
Für das O-Visum (Visum für sonstige Zwecke) gibt es eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage. Dieses Visum ist sowohl mit einmaliger Einreise (Non-Immigrant-O Visa S) für 60 Euro erhältlich, als auch für mehrfache Einreisen Non-Immigrant-O Visa M) für 150 Euro.
Rentner/ Personen ab einem Alter von 50 Jahren
Zusätzlich einzureichende Unterlagen:
- Kopie des Rentenbescheides mit mindestens monatlicher Rente von 1.200 Euro
- Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mindestens 5.000 Euro (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Kopie der Heiratsurkunde
- Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten bzw. der thailändischen Ehegattin
Ehemaliger thailändische Staatsbürger / Kinder thailändischer Staatsbürger
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kinder → Kopie vom Reisepass des thailändischen Elternteils
Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Ausgestellt von der Firma (Institut, Organisation) in Thailand: ein an die Thailändische Botschaft gerichtetes offizielles Schreiben mit Beschreibung der Tätigkeit
- Registerauszug dieser Firma (Institut, Organisation)
Longstay (Non-Immigrant-O Visa A) Das Jahresvisum für Rentner – 365 Tage Aufenthalt
Das Jahresvisum für Rentner (mindestens 50 Jahre alt) kann nur von der Thailändischen Botschaft Berlin oder dem Thailändischen Gerneralkonsulat in Frankfurt ausgestellt werden. Inhaber dieses Visums müssen sich alle 90 Tage bei einem Immigrationsbüro in Thailand melden.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Zwei Kopien vom Visaantrag
- insgesamt drei Kopien vom Reisepass
- drei Passbilder
- drei Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mindestens 1.500 Euro
- falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mindestens 20.000 Euro und drei Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Formular von der Thailändischen Botschaft Berlin nutzen!): Original und zwei Kopien
- Polizeiliches Führungszeugnis: Original und zwei Kopien
- Lebenslauf in englischer Sprache: Original und zwei Kopien
Geschäftsvisum Thailand
Non-Immigrant-B Visa S (90-Tage Aufenthalt) und Non-Immigrant-B Visa M (mehrfache Einreise; 90 Tage pro Einreise; Gültigkeit für 1 Jahr)
Geschäftsreisende oder Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer thailändischen Firma stehen
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Kostenübernahmeerklärung der Firma in Deutschland mit Angabe des Aufenthaltszeitraums
- Einladungsschreiben der thailändischen Firma mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, Gewerberegister, Namensliste der Gesellschafter und aktuelle Handelsbilanz
Praktikanten (bezahltes Praktikum)
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Einladungsschreiben der thailändischen Firma mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit
- Gewerberegister der Firma
- Kopie vom Praktikumsvertrag
ED-Visum: das Visum zur Aus- und Weiterbildung
Das Visum für Schüler, Studenten und unbezahlte Praktikanten. Das ED-Visum Thailand stellt eine interessante Möglichkeit für Personen dar, die sich gerne länger in Thailand aufhalten möchten. Auch für dieses Visum gibt es zwei Arten. Das Non-Immigrant-ED Visum S für eine einmalige Einreise mit 90 Tagen Aufenthalt und das Non-Immigrant-ED Visum M für mehrfache Einreisen mit je 90 Tagen Aufenthalt pro Einreise und einem Jahr Gültigkeit.
ED-Visum für Schüler
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand, die mit Briefkopf, Zeichen, Stempel versehen und vom Schüler unterzeichnet ist.
ED-Visum für Sprachschüler
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Sprachschule in Thailand, die mit Briefkopf, Zeichen, Stempel versehen und vom Schüler unterzeichnet ist.
In der Regel kümmert sich die Sprachschule um alle nötigen Unterlagen und hilft den Schülern bei der Beantragung.
Nachdem sich vermehrt Langzeiturlauber und Schwarzarbeiter mit dem ED-Visum in Thailand aufgehalten haben, ohne eine Sprachschule zu besuchen, hat die thailändische Regierung die Regeln immer weiter verschärft. Als Student der thailändischen Sprache muss man alle drei Monate das Visum bei der Immigration verlängern (kostet 2.000 Baht). Dabei wird man von den Beamten der Immigration über den Lernfortschritt geprüft. Wer dieser Überprüfung nach offensichtlich nicht am Unterricht der angegebenen Sprachschule teilnimmt, bekommt das Visum nicht verlängert.
Thailändisch Lernen: Mit dem ED-Visum bis zu 3 Jahre in Thailand!
ED-Visum für Studenten
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Kopie des Studentenausweises bzw. der Studienbescheinigung
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Universität in Thailand, die mit Briefkopf, Zeichen, Stempel versehen und vom Universitätsleiter unterschrieben ist.
ED-Visum für Praktikanten
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angaben und Zeitraum der Tätigkeit
- Gewerberegister der thailändischen Firma
- Kopie vom Praktikumsvertrag
Medienvisum
Das Non-Immigrant-M Visum S berechtigt zu höchstens 90 Tagen Aufenthalt
Medienvisum für Filmproduzenten
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commision of Thailand
Medienvisum für Journalisten und Berichterstatter
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Genehmigung des thailändischen Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs, Press Devision).
Fazit zum Non-Immigrant Visum Thailand
Das Non-Immigrant Visum bietet die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr in Thailand aufzuhalten. Es wurde in der Vergangenheit oft missbraucht. So gab es viele Ausländer, die sich z.B. mit einem ED-Visum in Thailand aufgehalten haben, um Schwarzarbeit nachzugehen. In der Folge wurden die Voraussetzungen ein Edukation Visum zu erhalten verschärft.
Für Rentner, Praktikanten, Schüler und Studenten ist das Non-Immigrant Visum, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, problemlos zu bekommen. Es berechtigt diese Personengruppen zu einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr.
Visum Thailand - Tipps und Infos
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